Aktuell:

Rege Beteiligung am Waldbegang (14.12.2011)

Am dritten Adventssonntag trafen sich rund 35 Mitglieder der FBG und einige interessierte Gäste zum diesjährigen Waldbegang. Die Revierförster berichteten über ihre Arbeit und den Zustand des Waldes. Sie erläuterten durch anschauliche Beispiele die Durchforstung, Erstaufforstung sowie Wiederaufforstung nach Kalamität. Zahlreiche Fragen der Teilnehmen an die beiden Förster machten die Waldbegehung zu einer kurzweiligen und informativen Veranstaltung. Drei Vertreter der Presse begleiteten uns auf dem morgendlichen Rundgang und berichteten in den Tageszeitungen sowie im Internet.

Vorstand fordert vom Regionalforstamt Vertragserfüllung (25.11.2011)

Mit Schreiben vom 25.11.2011 wurde das Regionalforstamt zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen sowohl unter Einschaltung des Leiters des Landesbetriebs Wald und Holz als auch des Waldbauernverbandes aufgefordert. Der Vorstand bemängelt u.a. die mangelnde Transparenz bei den durch das Regionalforstamt vermittelten Holzverkäufen sowie die nach wie vor fehlerhafte Forsteinrichtung. Das "Mängelfass" zum überlaufen brachte der Austritt eines Mitglieds, welches nachweislich nicht ordnungsgemäß durch seinen Revierförster betreut wurde und seine Mitgliedschaft deshalb kündigte.

Waldbegang am 11.12.2011 (12.11.2011)

Am 11.12.2011 findet in der Zeit von 9 bis 12 Uhr unser diesjähriger Waldbegang statt. Eingeladen sind alle Mitglieder und deren Familienangehörige. Selbstverständlich sind auch interessierte Freunde und Bekannte herzlich willkommen.

Treffpunkt ist der Wanderparkplatz Rheinbacher Straße (Strecke zwischen Waldorf und dem Dützhof (nähe Modellflugplatz). Von dort aus werden wir uns ca. 3 Stunden unter Führung unserer Revierförster Dietmar Albrecht und Richard Vaßen einige Waldbilder (Durchforstung, Erstaufforstung, Wiederaufforstung nach Kalamität etc.) ansehen.

 

Satzungsänderung genehmigt (06.04.2011)

Die auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Satzungsänderungen wurden mit Schreiben vom 06.04.2011 durch den Landesbetrieb Wald und Holz NRW gemäß § 33 Abs. 2 BGB genehmigt.

Mitgliederversammlung am Internationalen Tag des Waldes (März 2011)

Am Montag, den 21.03.2011 - dem Internationalen Tag des Waldes - fand die diesjährige Mitgliederversammlung mit Neuwahl des Vorstandes statt. Aufgrund der einstimmig beschlossenen Satzungsänderung mussten lediglich 4 Vorstandsmitglieder gewählt werden. Die Mitgliderversammlung wählte einstimmig Herrn Armin Kuhl zum Vorsitzenden, Herrn Rechtsanwalt Armin Lubig zum Stellv. Vorsitzenden sowie die Herren Willi Karl und Peter Kremer zu Beisitzern. Weitere Themen waren u.a. die Holzmobilisierung in unseren Wäldern sowie die weitere Entwicklung der Betreuung und Verwaltung unseres Waldes. Im Rahmen -INTERNATIONALES JAHR DER WÄLDER - 2011 - soll gemeinsam mit der Stadt Bornheim ein Infotag - RUND UM DEN WALD - geplant werden.

Preissteigerung um 14 % (Januar 2011)

Der Forstausschusses bei der Obersten Forstbehörde plant für 2011 eine Erhöhung der Entgelte um bis zu 6% für alle Einzelleistungen und Steigerungsbeträge bei forstlichen Zusammenschlüssen. Bei der letzten "Aktualisierung" der Entgeltordnung 2009 wurde bereits eine Steigerung um 8 % durch die Landesregierung beschlossen. Auch unsere Forstbetriebsgemeinschaft kann diese Preissteigerung nicht aus Rücklagen finanzieren. Eine Beitragserhöhung für unsere Mitglieder wird somit leider unumgänglich sein.

Forsteinrichtung (September 2010)

Bereits im August 2000 wurde mit der Unteren Forstbehörde (jetzt Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft) ein Vertrag über die Durchführung von Forsteinrichtungsarbeiten d.h. über die Fortschreibung des im Jahre 1992 erstmals für die FBG erstellten Forsteinrichtungswerkes (FE) abgeschlossen. Seit Anfang Oktober 2009 -also mit ca. 8 Jahren Verspätung- liegen nun die Ergebnisse vor. Trotz der vom Regionalforstamt im Laufe des Jahres 2010 vorgenommenen Nachbesserungen ist die FE aufgrund des fehlerhaften Datenbestandes in der vorgelegten Form weder für die Geschäftsführung noch für die Revierförster und Waldbesitzer ein verlässliches Werkzeug.

 

Forsteinrichtung (Info zum obigen Artikel)

Die Forsteinrichtung dient in der Forstwirtschaft der Betriebsregelung und ist damit ein Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb. Sie beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes, die mittelfristige Planung und die damit verbundene Kontrolle der Nachhaltigkeit im Betrieb.

Bei der Forsteinrichtung werden durch eine Waldinventur unter anderem Daten über Grenzen, Waldfunktionen, Bestockung und Standort (Ökologie) gewonnen. Anhand dieser Aufnahme werden insbesondere Hiebsätze für einen längeren Zeitraum – der Forsteinrichtungszeitraum beträgt meist 10, manchmal auch 20 Jahre – geplant. Die Ergebnisse werden in so genannten Forsteinrichtungswerken niedergelegt. Die Forst-einrichtung ist gesetzlich für einen geregelten Forstbetrieb vorgeschrieben. Nur so lässt sich nachweisen, ob ein Betrieb im Sinne der forstlichen Nachhaltigkeit wirtschaftet.