Willkommen

auf der Homepage der FBG Bornheim.

Die Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim ist eine Forstbetriebsgemeinschaft nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 BGBL. I S. 1037 v. 7.5.1975) und ein wirtschaftlicher Verein im Sinne von § 22 BGB. Die Forstbetriebsgemeinschaft hat den Zweck, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldgrundstücke zu verbessern. Die FBG ist korporativ dem Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V. angeschlossen, der u.a. die Interessen der Privatwaldbesitzer gegeben über der Landesregierung vertritt.
Die FBG übernimmt von und für ihre Mitglieder Aufgaben die jedem einzelnen Waldbesitzer wirtschaftlich nicht zumutbar erscheinen oder für sich alleine nicht lohnen. Interessen der Einzelnen werden so gestärkt.

Von bzw. über die FBG werden z.B. folgende Aufgaben übernommen:
Holzeinschläge, Holzverkäufe, Flächenräumung, Aufforstungen, Kultur- und Bestandespflege, Bereitstellung von Hölzern für Versteigerungen und Submissionen, gemeinsamer Pflanzeneinkauf, Sammelverträge zur Waldbrandversicherung, ggf. Vorfinanzierung von Kosten für waldbauliche Maßnahmen, Einsatz von Arbeitskräften und Unternehmern für die Waldarbeit, Beantragung von Förderungsmitteln, Verteilung der bewilligten Fördermittel des Landes und der EU, Durchführung von Waldschutzkalkungen, Weiterbildung der Waldbesitzer durch Lehrgänge und Waldbegänge.

Die FBG Bornheim ist seit 14.04.2003 nach PEFC zertifiziert. (PEFC-Urkunde)

Weitere Informationen unter Waldbetreuung.

 

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